Die Ausübung jeder Religion ist ausschließlich Privatangelegenheit der gläubigen Person.
Die neue Verfassung schützt auch weiterhin die freie Religionsausübung in Artikel 4 Absatz 2, solange die Religionsausübung nicht gegen andere Paragrafen des Grundgesetzes oder des BGB verstößt.
Es gibt keinerlei staatliche Unterstützung für Privatangelegenheiten dieser Art. Damit entfällt auch die staatliche Finanzierung der Bistümer oder muslimischer Verbände. Finanzierung von Religionen jeder Art durch ausländische Geldgeber ist verboten. Diese Geldgeber sollen keinen Einfluss auf die Geschicke unseres Landes nehmen können.
Die Unterdrückung der freien Entfaltung der Persönlichkeit oder die Verhinderung der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau nach dem Grundgesetz in Artikel 2 Absatz 1 und nach Artikel 3 durch eine Religion, ist zu unter Strafandrohung zu unterlassen. Das kirchliche Geläut ist einzustellen, genau wie der Muezzin-Ruf der Muslime. Es handelt sich in jedem Fall um einen privaten Eingriff in den öffentlichen Raum und damit um Ruhestörung.
Religion wird als Wegbereiter von gesellschaftlichen Strukturen und Normen anerkannt. Aufklärung und Fortschritt ist jedoch nicht zu erwarten. Der Mensch ist seines eigenen Glückes Schmied, sagt man. Schicksal gibt es nicht. Niemand kann sich hinter einem weißen Rauschebart verstecken und hoffen, dass ihn göttliche Führung an die Hand nimmt und ihn in seinem Tun leitet. Jeder ist verantwortlich für die Ergebnisse seines Handelns oder dessen Unterlassung.
Einzig zur Erhaltung der historischen und denkmalgeschützten Gebäude wird es weiterhin die nötigen Zuschüsse aus dem gleichen Topf, aus welchem sich andere bauliche Erhaltungsmaßnahmen bedienen, geben.
siehe auch
Klima – Die Lüge
Der gesunde Mix
Allgemeiner Bildungsnotstand
Leitkultur – SOLL
Religion – IST
Leitkultur – IST
Zuletzt bearbeitet am 9. Juni 2024 von Matthias