Eine Volkspartei oder eine demokratische Gruppierung muss den Begriff „Demokratie“ nie wie ein Mantra vor sich hertragen. Der informierte Bürger erkennt völlig selbstständig Scheindemokraten und weiß damit umzugehen.
Die Unterteilung politischer Anschauungen in links oder rechts ist überholt und gehört auf den Müll der Geschichte. Diese Begriffe wurden in unserer Köpfe gehämmert, damit wir keine Einheit bilden können. Wir sollen einander die Schädel einschlagen und den Mächtigen nicht in die Quere kommen. Es waren einfache, aber wirksame Kampagnen. Damit ist jetzt Schluss.
Auch dieses Kapitel möchte ich mit einem Zitat unseres ehemaligen Bundespräsidenten bereichern.
Im Parlament werden nur noch sachbezogene Gruppierungen existieren, in denen sich Menschen unterschiedlichster politischer, ethischer oder wirtschaftlicher Auffassungen um Probleme und deren Lösungen ringen. Zahlen, Daten und Fakten bilden die Grundlagen von Entscheidungen und nicht mehr die Farbe des Parteibuchs.
Zur Steuerung aller Themen werden sachbezogene Diskussionsgruppen gebildet, in denen die Parlamentarier frei und ungezwungen teilnehmen können. Die Parlamentarier entscheiden in Sitzungen des Parlaments frei jeder Bindung an Gruppierungen über ein Ja oder Nein zu einem Gesetz .
Da es leider nicht ganz ohne Parteien geht, sind diese selbstverständlich bei der Entscheidungsfindung durch die vertretenen Abgeordneten dabei, jedoch ohne Fraktions-Konstrukte. Fraktionen werden aufgelöst. Jeder Parlamentarier, egal welcher Partei oder ohne Bindung zu Parteien ist frei. Entscheidungen werden stets anonym gefällt, damit alle Parlamentarier frei ihre Stimme abgeben können.
Die Demokratie lebt von Mehrheitsentscheidungen. Nie wieder werden Minderheiten, auch nicht durch Koalitionszwänge, Durchgriff auf die Meinungs- und Rechtsbildung erhalten. Die Verantwortung der Mehrheit gilt gerade deshalb den Minderheiten unter Berücksichtigung derer Interessen.
Der Schutz von Minderheitenrechten wird normalerweise vom Grundgesetz in den Grundrechten gewährleistet. Genau dafür wurde das Grundgesetz mit seinen Grundrechten unter anderem auch geschaffen, so unwirksam diese auch durch die Gesetzgebung einer undemokratischen Politikerkaste gemacht wurden.
Minderheiten haben sich aber in einer Demokratie grundsätzlich Mehrheitsentscheidungen zu fügen, sofern sie nicht deren Grundrechte einschränken. Minderheiten haben nicht das Recht, Entscheidungen und Verträge zu ignorieren oder zu sabotieren. Sie haben auch nicht das Recht, Themen zu erzwingen, wenn die Mehrheit diese Themen ablehnt!
Basis einer echten Demokratie kann nur eine vom Volk in freier Selbstbestimmung im Rahmen einer Volksabstimmung geschaffene Verfassung sein. Grundrechte in einer echten Verfassung sind unbeschränkbar zementiert. Es existieren keine schwammigen Klauseln an den Grundrechten, die dazu missbraucht werden könnten, diese Grundrechte auszuhebeln. Die Verfassung kann nur durch das Volk in einer speziellen Volksabstimmung geändert werden.
Als Regierungssystem muss eine sog. präsidiale Demarchie etabliert werden. Dabei wird durch das Volk in einer Volksabstimmung der Präsident des Volkes gewählt. Dieser Präsident hat VETO-Recht über die im Parlament getroffenen Entscheidungen, die nicht in einer Volksabstimmung zustande kamen. Er hat kein VETO-Recht über Volksentscheide.
Volksentscheide werden nach dem aleatorischen Prinzip durchgeführt. Wie in einer Demarchie werden für die Entscheidungen per Losgefahren die Bürger ausgewählt, die ihrer demokratischen Pflicht zur Entscheidung nachkommen müssen.
Zuletzt bearbeitet am 18. Januar 2023 von Matthias